Film Licht Busch - Verleih und Service von Veranstaltungstechnik in den Bereichen Film, Video, Foto, Show, Messe - professionelle Lichttechnik
:: AGB
  • Allgemeine Leihbedingungen
Vorliegende Preisliste ermöglicht es Ihnen, sich einen Überblick unserer Leistungen und Vereinbarungen zu machen. Unsere Preise sind Nettopreise und beziehen sich auf die augenblicklichen Gehalts-und Lohntarife.
Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten und wird gesondert ausgewiesen.

Als Berechnungsgrundlage, soweit nicht anders vereinbart, gilt eine schriftliche Bestellung oder Auftragserteilung und die vom Besteller abgezeichneten Material- und Arbeitsbelege. Ist dieses nach Arbeitsschluß nicht erfolgt, so gelten die Angaben auf den Stunden oder Materialzetteln auch ohne Abzeichnung. Sonstige Reklamationen sind spätestens drei Tage nach Rechnungserhalt vorzubringen.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, berechnen wir für die Zeitdauer aller gemieteten Geräte, vom Tage der Zurverfügungstellung bis zum Tage der Rückliefe-rung. Sonntage, gesetzliche Feiertage, Reise- oder Bereitschaftstage werden nach vorheriger Absprache berechnet.
Wurde eine zeitlich begrenzte Pauschalberechnung vereinbart, werden die Tage- oder auch Stundenlöhne, die über den festgelegten Zeitraum hinausgehen, zum normalen Listenpreis berechnet.

Bei nicht rechtzeitiger Bestellung können wir keine Gewähr für pünktliche Bereitstellung von Material und Personal übernehmen. Sollten sich in Verbindung mit der Mehrwertsteuer oder aus anderen Gründen Tarifänderungen bzw. Preiserhöhungen ergeben, behalten wir uns vor, die Preise dementsprechend anzupassen.

Soweit im Einzelfalle nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, sind alle Rechnungen nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig. Ohne weitere Mahnung tritt Verzug 30 Tage nach Rechnungsdatum ein.
Werden Vorauszahlungen vereinbart, die der Mieter nicht einhält, sind wir berechtigt, die Arbeiten einzustellen.
Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden die in mittel- und unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeit stehen.

Bei Störungen, die nicht in unserem Verschulden liegen, hat der Mieter kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

Der Besteller wird gebeten, mit den von uns zur Verfügung gestellten Arbeitskräften nicht über Arbeitsbedingungen und Termine zu verhandeln oder diese durch zusätzliche Zuwendungen oder Vergünstigungen zu umgehen.
Vereinbarungen über Arbeitsbedingungen und Termine sind nur verbindlich sofern sie mit mir vereinbart wurden.


Angeforderte Arbeitskräfte werden für den vollen Tag berechnet. Die vermieteten Geräte dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte vermietet noch überlassen werden.
Der Mieter ist verpflichtet die von ihm geliehenen Geräte gegen alle Risiken zu versichern, und zwar ab Übernahme ab Lager bis zur Rücklieferung an Lager. Auf Barauslagen wird ein Zuschlag von 10% erhoben.

Ausfallgeld: Bei Absage der Produktion 8 Tage vor Aufbaubeginn werden 30 % bei 3 Tagen 50 % der Auftragssumme erhoben. Bei Stornierung nach Aufbaubeginn wird nach Aufwand abgerechnet.
Für längerfristige Verleiheinsätze sind Pauschalbeträge möglich. Zahlungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Düsseldorf. HRA 9198 Düsseldorf